Wann ist Wahltag?

Die Wahlen finden am Sonntag, den 9. Juni 2024, statt.

Wer darf wählen?

In Deutschland ist wahlberechtigt, wer

  • das 16. (Europawahl) bzw. 18. (Kommunalwahlen) Lebensjahr vollendet hat (für die Wählbarkeit muss weiterhin am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet sein);
  • über die deutsche (oder für die Europawahl auch eine andere EU-)Staatsbürgerschaft verfügt;
  • in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten im Ort (für die Europawahl in der EU) gemeldet ist;
  • sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat

Wo kann ich wählen?

Unser zuständiges Wahllokal befindet sich im Gemeindehaus Heinzenbach

Welche Unterlagen muss ich in den Wahlraum mitbringen?

Generell weisen Wählerinnen und Wähler mit ihrer Wahlbenachrichtigung nach, dass sie in einem Wahlraum wahlberechtigt sind. Es empfiehlt sich aber, ein gültiges Ausweisdokument wie Personalausweis der Reisepass dabeizuhaben, um es auf Verlangen vorzeigen zu können. Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung vergessen haben, müssen Sie Ihren Ausweis vorlegen.

Kann ich per Briefwahl wählen?

Ja, eine Briefwahl ist in Deutschland möglich.

Dafür muss man bei der Gemeinde seines Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein werden automatisch auch Briefwahlunterlagen geschickt. Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18.00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann man einen Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragen, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Weitere Informationen zum Thema Briefwahl der Verbandsgemeinde Kirchberg

Wie kann ich mich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen?

Deutsche oder EU-Staatsbürgerinnen und -bürger in Deutschland
Für die Wahlen werden Deutsche, die spätestens am 42. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, in der Regel automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte, die sich nach dem 42. und vor dem 21. Tag vor der Wahl bei der Meldebehörde in Kirchberg anmelden, werden in das Wählerverzeichnis von Heinzenbach nur auf Antrag eingetragen. Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, muss bis spätestens am 21. Tag vor der Wahl von der Gemeindebehörde Kirchberg eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit der Gemeindebehörde Kirchberg in Verbindung setzen.

Welche Unterstützung gibt es für Menschen mit Behinderung?

Wählerinnen und Wähler mit Behinderung haben durch barrierefreies Wählen die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

  • Unser Wahlraum ist barrierefrei
  • Sie können sich bei der Wahl von einer Hilfsperson Ihrer Wahl begleiten und unterstützen lassen.
  • Blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen abgeben.
  • Zuletzt können Sie auch per Briefwahl wählen; die für die Beantragung eines Wahlscheins notwendigen Informationen finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung.

Kann ich online wählen?

Nein, in Deutschland ist es nicht möglich, online an der Wahlhandlung teilzunehmen

Kann ich durch eine bevollmächtigte Person wählen lassen?

Nein, die Stimmabgabe durch eine bevollmächtigte Person ist bei der Wahlhandlung in Deutschland nicht möglich.

Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie auf den Seiten der Verbandsgemeinde Kirchberg

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.